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Zeugnissprache: Geheimcodes im Arbeitszeugnis

Die Gewerbeordnung schreibt vor, dass ein Arbeitszeugnis zwingend zwei Bedingungen erfüllen muss:


  • Das Zeugnis muss wahr sein.
  • Das Zeugnis muss wohlwollend sein.


Damit sind in der Zeugnissprache diskreditierende Formulierungen und offene Kritik tabu – nicht aber die versteckte.


Das hat zur Folge, dass sich in der Vergangenheit eine eigene Zeugnissprache etabliert hat – mit zahlreichen angeblichen Geheimcodes, und standardisierten Phrasen, die zwar alle ganz nett klingen, zum Teil aber das genaue Gegenteil bedeuten – und dem Bewerber, der das nicht erkennt, die Jobsuche ordentlich verhageln.


Zeugnisformulierungen: Schöne Worte – schlechtes Urteil


Die Gefahr ist groß, dass Arbeitnehmer beim ersten Lesen des Testats glauben, der Personaler oder Chef sei ihr größter Fan. Mitnichten! Hinter manch schönen Worten verbirgt sich nicht selten ein ganz mieses Urteil und eine geheime Botschaft, die andere Arbeitgeber vor dem Kandidaten warnen soll: Vorsicht, Versager!


Um das zu Entschlüsseln gibt es meist einen kleinen Trick: Achten Sie auf Doppeldeutigkeiten und nehmen Sie dann die negative Auslegung…


Ein paar klassische Formulierungs-Beispiele:

  • Er verfügt über Fachwissen und gesundes Selbstvertrauen.
    Heißt übersetzt: Der Typ ist arroganter als eine Diva.
  • Er war bei Kunden schnell beliebt.
    Heißt übersetzt: Verhandeln kann der Typ praktisch gar nicht.
  • Er bemühte sich den Anforderungen gerecht zu werden.
    Heißt übersetzt: Der Mitarbeiter war eine Null.
  • Sie zeigte ein gutes Einfühlungsvermögen in die Belange der Belegschaft.
    Heißt übersetzt: Sie flirtete mehr als sie arbeitete.
  • Seine Geselligkeit trug zur Verbesserung des Betriebsklimas bei.
    Heißt übersetzt: Er trank gerne mal einen Schnaps während der Arbeit.
  • Sie machte sich mit großem Elan an die ihr übertragenen Aufgaben.
    Heißt übersetzt: Aber frag nicht, wie chaotisch das war!
  • Er war tüchtig und in der Lage seine Meinung zu vertreten.
    Heißt übersetzt: Er kann keinerlei Kritik vertragen.
  • Sie zeigte eine erfrischende Art im Umgang mit Kollegen und Vorgesetzten.
    Heißt übersetzt: Sie ist frech und hat keine Manieren.
  • Er war ein umgänglicher und kontaktbereiter Kollege.
    Heißt übersetzt: Keiner konnte ihn leiden.
  • Durch seine Pünktlichkeit war sie ein gutes Beispiel.
    Heißt übersetzt: Mehr als Pünktlichkeit war aber leider nicht.
  • Sie verstand es, alle Aufgaben erfolgreich zu delegieren.
    Heißt übersetzt: Sie faul und wälzte die Arbeit gekonnt auf Kollegen ab.
  • Er zeigte für seine Arbeit Verständnis und Interesse.
    Heißt übersetzt: Nur gearbeitet hat er nicht.
  • Wir wünschen ihm alles Gute und Gesundheit.
    Heißt übersetzt: Achtung, der kränkelt!
  • Für die Zukunft wünschen wir ihm alles Gute, besonders Erfolg.
    Heißt übersetzt: Erfolg hatte er hier nämlich gar keinen.


Einfaches oder qualifiziertes Zeugnis


Die angesprochenen Formulierungen und Geheimcodes werden Sie allerdings nicht in einem einfachen (aber selteneren) Arbeitszeugnis finden, sondern nur in einem qualifizierten. Der Unterschied ist:


  • Das einfache Zeugnis enthält sachliche und objektiv nachprüfbare Fakten: Was hat der Arbeitnehmer von wann bis wann gemacht? Wurde die Aufgabe erfüllt? Welche Aufgaben übernahm er oder sie noch?
  • Das qualifizierte Zeugnis enthält neben den reinen Fakten die oben schon angesprochene Beurteilung der Leistungen und des Sozialverhaltens.


Bei Mitarbeiterbeurteilungen folgen in der Regel einem typischen Aufbau-Schema:

Die Geheimcodes finden sich also tendenziell im vierten und sechsten Teil – der Leistungs- und Verhaltensbeurteilung sowie in der Schlussformel. Hierauf sollten Sie Ihr Augenmerk richten.


Geheimcodes: Formulierungen übersetzen und bewerten


In den typischen Zeugniscodes finden sich längst auch verklausulierte Schulnoten. Diese erkennen Sie in der Regel an den Worten „stets“ oder „zur vollsten“ beziehungsweise „zur vollen“. Die Alarmglocken sollten bimmeln, wenn Sie irgendwo das Wort „bemüht“ lesen – das bedeutet nie etwas Gutes, sondern eben, dass sich da jemand nur bemüht hat, ansonsten aber nichts geschafft hat.


Entsprechend funktioniert der klassische Notencode im Zeugnisdeutsch nach dieser Formel: Er/Sie erfüllte seine/ihre Aufgaben…


  • Note 1: …stets zur vollsten Zufriedenheit.
  • Note 2: …zur vollsten/stets zur vollen Zufriedenheit.
  • Note 3: …zur vollen Zufriedenheit.
  • Note 4: …zur Zufriedenheit.
  • Note 5: …im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit.
  • Note 6: …Er/Sie hat sich bemüht.


Oft sind es nur Nuancen, die ein exzellentes Zeugnis von einer verbalen Hinrichtung unterscheiden. Daher hier noch weitere Beispiele für Geheimcodes in der Zeugnissprache:


Arbeitszeugnis Note: Sehr gut


  • Er/Sie erledigte seine/ihre Aufgaben stets selbstständig mit äusserster Sorgfalt und Genauigkeit.
  • Er/Sie erzielte herausragende Arbeitsergebnisse und zeigte außergewöhnliches Engagement.
  • Er/Sie hat den Erwartungen in jeder Hinsicht und allerbester Weise entsprochen.
  • Er/Sie verstand es, in allerbester Weise die Kollegen zu überzeugen und zu motivieren.
  • Im Umgang mit Vorgesetzten und Mitarbeitern war er/sie stets zuvorkommend, freundlich und korrekt.
  • Er/Sie war im höchsten Maße zuverlässig.
  • Er/Sie verfügt über hervorragende und fundierte Fachkenntnisse.
  • Wir waren mit den Leistungen in jeder Hinsicht außerordentlich zufrieden.
  • Er/Sie hat den Erwartungen in jeder Hinsicht und allerbester Weise entsprochen.
  • Er/Sie verläßt uns auf eigenen Wunsch, was wir außerordentlich bedauern.


Arbeitszeugnis Note: Gut


  • Er/Sie erledigte die Aufgaben mit äußerster Sorgfalt und Genauigkeit.
  • Er/Sie arbeitete stets zuverlässig und äußerst gewissenhaft.
  • Er/Sie erzielte beste Arbeitsergebnisse und zeigte hohes Engagement.
  • Er/Sie zeigte stets überdurchschnittliche Arbeitsqualität und Initiative.
  • Sein/Ihr Verhältnis zu Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden war stets einwandfrei.
  • Er/Sie hat den Erwartungen in jeder Hinsicht und bester Weise entsprochen.
  • Arbeitszeugnis Note: Befriedigend
  • Er/Sie erledigte die zugeteilte Arbeiten systematisch und zufriedenstellend.
  • Er/Sie arbeitete gewissenhaft und zuverlässig.
  • Er/Sie war bei der Arbeit sorgfältig und genau.
  • Er/Sie zeigte Engagement und Initiative.
  • Er/Sie verfügt über solide Fachkenntnisse.
  • Sein/Ihr Verhalten gegenüber Mitarbeitern und Vorgesetzten war vorbildlich.
  • Er/Sie erfüllte die Erwartungen in jeder Hinsicht.
  • Wir waren mit seinen/ihren Leistungen jederzeit zufrieden.


Arbeitszeugnis Note: Ausreichend


  • Er/Sie konnte die ihm/ihr übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigen.
  • Er/Sie hat alle übertragenen Arbeiten ordnungsgemäß erledigt.
  • Er/Sie hat unseren Erwartungen entsprochen.
  • Er/Sie zeigte keine Unsicherheiten bei der Ausführung seiner Aufgaben.
  • Seine/Ihre Arbeitsergebnisse entsprachen den Anforderungen.
  • Er/Sie hat alle Aufgaben mit Sorgfalt und Genauigkeit erledigt.
  • Er/Sie war immer mit Interesse bei der Sache.
  • Sein/Ihr persönliches Verhalten war insgesamt einwandfrei.
  • Wir waren mit seinen/ihren Leistungen zufrieden.


Arbeitszeugnis Note: Mangelhaft


  • Er/Sie hat sich bemüht, den Anforderungen gerecht zu werden.
  • Er/Sie hat sich im Rahmen seiner Fähigkeiten eingesetzt.
  • Er/Sie war um zuverlässige Arbeitsweise bemüht.
  • Er/Sie zeigte er sich den Belastungen gewachsen.
  • Er/Sie erledigte die Arbeiten mit Fleiß und dem Willen, sie termingerecht zu beenden.
  • Er/Sie hat alle Aufgaben allgemein mit Sorgfalt und Genauigkeit erledigt.
  • Er/Sie entsprach im Allgemeinen den Anforderungen.
  • Er/Sie hat unseren Erwartungen weitestgehend entsprochen.
  • Er/Sie war in der Regel erfolgreich.
  • Er/Sie zeigte, nach Anleitung, Fleiß und Ehrgeiz.
  • Sein/Ihr Verhalten war ohne Tadel.
  • Er/Sie hat unserem Unternehmen großes Interesse entgegengebracht.
  • Er/Sie verläßt uns in gegenseitigem Einvernehmen.


Arbeitsrecht: Verbotene Zeugnissprache


Wegen der versteckten Botschaften und codierten Formulierungen gibt es immer wieder Streit. Mehr als 10.000 Zeugnisprozesse gibt es jedes Jahr an deutschen Arbeitsgerichten. Denn gegen verschlüsselte Negativurteile können Sie sich juristisch zur Wehr setzen – sie sind verboten.


Einzige Ausnahme: Wenn Fehlverhalten – beispielsweise Untreue oder Diebstahl – bewiesen ist, darf das erwähnt werden. Es muss sich sogar im Zeugnis wiederfinden, der Chef darf dafür auch harte Formulierungen verwenden. Denn falls der nächste Arbeitgeber darüber hinweg getäuscht wird, einen (notorischen) Betrüger einzustellen und deshalb Schaden erleidet, kann er beim alten Chef auf Schadenersatz klagen. Unternehmen, die schwerwiegende Leistungsmängel eines Ex-Arbeitnehmers verschweigen, machen sich also regresspflichtig.


Ansonsten aber haben Arbeitsrichter etwa folgende Urteile gefällt:


  • Arbeitszeugnisse müssen mindestens „befriedigend“ sein.
    Schlechtere Zeugnisse hat der Arbeitgeber zu begründen, die Beweislast für ein „gutes“ beziehungsweise „sehr gutes“ Zeugnis liegt indes beim Arbeitnehmer (BAG-Urteil, 9 AZR 584/13). Hintergrund war ein Rechtsstreit beim Arbeitsgericht Berlin, wonach mittlerweile 86,6 Prozent der erteilten Zeugnisse „gut“ oder besser seien. Die Arbeitnehmerin verlangte daraufhin ein mindestens gutes Zeugnis – im Revisionsverfahren jedoch ohne Erfolg.


  • Selbstverständliches gehört nicht ins Arbeitszeugnis.
    Zeugnisse müssen zwar stets wohlwollend sein. Das bedeutet aber zugleich: Wer Selbstverständlichkeiten betont – etwa der sichere Umgang mit dem Programm Word im Sekretariat -, sorgt subtil für einen schlechten Eindruck, Motto: Mehr war eben nicht. Auch andere Formulierung kassierten die Richter des Landesarbeitsgericht Köln (Az.: 9 Ta 325/10) unlängst ein, etwa: „Die Zusammenarbeit mit Mandanten und Vorgesetzten war einwandfrei“. Die besonders positive Betonung des Umgangs mit Mandanten und Vorgesetzten erwecke den Eindruck mangelnder Teamfähigkeit.


  • Versteckte Hinweise sind in Zeugnissen unzulässig.
    Im konkreten Fall stand im Arbeitszeugnis: „Gerne stehen wir jedem zukünftigen Arbeitgeber von XY hinsichtlich Nachfragen über die Qualität der für uns geleisteten Arbeit zur Verfügung.“ Das aber sieht so aus, als sei der Arbeitnehmer tatsächlich schlechter gewesen als im Zeugnis steht. Das Arbeitsgericht Herford ließ die Formulierung deshalb streichen (2 Ca 1502/08).

ERKLÄR-VIDEO ÜBER DIE ZEUGNISSPRACHE

 

Selbsttest: Formulierungen in der Zeugnissprache entschlüsseln

 

Wenn Sie Lust haben, machen Sie doch selbst noch einen kleinen Test: Hätten Sie die folgenden Zeugnisformulierungen richtig übersetzen können?

 

 

Zeugnisdeutsch… Das heißt es wirklich…
Sie hat alle Arbeiten mit großem Fleiß und Interesse erledigt.  Sie war zwar fleißig und interessiert, aber nicht erfolgreich. 
Er war stets nach Kräften bemüht, die Arbeiten zu unserer vollen Zufriedenheit zu erledigen. Er hat sich angestrengt, aber Erfolg hatte er nicht.
Die Aufgaben, die wir ihr übertrugen, hat sie zu unserer Zufriedenheit erledigt. Sie machte ihren Job – und zwar nur das, was wir ihr sagten. Ansonsten blieb sie passiv, war also allenfalls Durchschnitt.
Er arbeitete mit größter Genauigkeit. Er war ein erbsenzählender, langsamer und unflexibler Pedant.
Sie verstand es, alle Aufgaben stets mit Erfolg zu delegieren. Sie drückte sich vor der Arbeit, wo sie nur konnte.
Er war seinen Mitarbeitern jederzeit ein verständnisvoller Vorgesetzter. Er war nicht durchsetzungsfähig und besaß keinerlei Autorität.
Sein Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten war stets vorbildlich. Er hatte Probleme mit seinem Chef (weil der erst nach den Kollegen erwähnt wird).
Sie war sehr tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen. Sie war eine imperninente Wichtigtuerin.
Für die Belange der Mitarbeiter hatte sie ein umfassendes Verständnis. Sie war homosexuell, beziehungsweise lesbisch.
Für die Belange der Belegschaft bewies er stets großes Einfühlungsvermögen. Er flirtete heftig und war ständig auf der Suche nach Sexualkontakten.
Er erledigte alle Aufgaben pflichtbewusst und ordnungsgemäß. Er war zwar pflichtbewusst, zeigte aber praktisch keine Initiative.
Er hat unseren Erwartungen im Wesentlichen entsprochen. Seine Leistungen waren schlichtweg mangelhaft.
Er hat alle Aufgaben zu seinem und im Interesse der Firma gelöst. Er beging Diebstahl und fiel durch schwere Vergehen auf.
Er trat sowohl innerhalb als auch außerhalb des Unternehmens engagiert für die Interessen der Kollegen ein. Er war im Betriebsrat und hat sich gewerkschaftlich betätigt.
Er verfügte über Fachwissen und ein gesundes Selbstvertrauen. Er glich mangelhaftes Fachwissen mit einer großen Klappe aus.
Er hatte Gelegenheit, sich das notwendige Fachwissen anzueignen. Doch nutze er die Gelegenheit nicht.
Gegenüber unseren Kunden war er schnell beliebt. Er machte zu viele und zu schnelle Zugeständnisse.


Bildnachweis: Vector Goddess, Biro Emoke by Shutterstock.com


xing-news.com, November 2015