Als austretender Mitarbeitender haben Sie Anspruch auf ein fachgerechtes, fehlerfreies und individuelles Zeugnis Ihres Arbeitgebers, mit dem Sie sich gut weiter bewerben können. Ein Dokument, das Sie beruhigt zu Ihren persönlichen Unterlagen legen können und das in Form, Ausführung und Umfang den gängigen Standards entspricht.
Zeugnisse geben Auskunft über denjenigen für den es geschrieben wird, und über denjenigen, der es schreibt. Ein Zeugnis muss nicht immer so akzeptiert werden, wie Sie es erhalten. Es lohnt sich bei Fragen und Unsicherheiten zu Formulierungen und Umfang eine externe, neutrale und fachlich versierte Analyse und Optimierung oder auch gleich die komplette Erstellung zu beauftragen.
(Das Austrittsdatum und nicht das Datum der Zeugniserstellung muss notiert sein.) Als Austrittsdatum ist das Datum des Arbeitsvertragsende zu verstehen und nicht der letzte Arbeitstag.
Sie können von Gesetzes wegen jederzeit vom Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis verlangen. Das bedeutet, dass der Mitarbeitende während des Arbeitsverhältnisses ein Zwischenzeugnis verlangen kann.
Dies kann auch kurz vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses für den anstehenden Bewerbungsprozess gewünscht werden. Für das Zwischenzeugnis müssen Sie nach überwiegender Auffassung ein
berechtigtes Interesse glaubhaft machen wie z.B. Wechsel Ihres Vorgesetzten, durch dessen Austritt oder eigener Beförderung, Weiterbildung, Stellenwechselabsichten.
Grundsätzlich sollte Ihnen das Abschlusszeugnis am Austrittstag überreicht werden.
Katrin Juntke ist systemische Organisationsentwicklerin. Sie rekrutiert Talente in Unternehmen und coacht Organisationen bei Veränderungsprozessen. www.katrinjuntke.ch