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Zeugnisse – Visitenkarten eines Unternehmens

Als austretender Mitarbeitender haben Sie Anspruch auf ein fachgerechtes, fehlerfreies und individuelles Zeugnis Ihres Arbeitgebers, mit dem Sie sich gut weiter bewerben können. Ein Dokument, das Sie beruhigt zu Ihren persönlichen Unterlagen legen können und das in Form, Ausführung und Umfang den gängigen Standards entspricht.

Zeugnisse geben Auskunft über denjenigen für den es geschrieben wird, und über denjenigen, der es schreibt. Ein Zeugnis muss nicht immer so akzeptiert werden, wie Sie es erhalten. Es lohnt sich bei Fragen und Unsicherheiten zu Formulierungen und Umfang eine externe, neutrale und fachlich versierte Analyse und Optimierung oder auch gleich die komplette Erstellung zu beauftragen.

Ein qualifiziertes Zeugnis weist folgende Gliederung auf:

Überschrift

  • Arbeitszeugnis / Zeugnis / Zwischenzeugnis / Lehrzeugnis/ Praktikumszeugnis

Einleitung: Personalien, Gesamtdauer (1)

  • Vorname und Familienname, ggf. Geburtsname, Geburtsdatum und Heimatort
  • Dauer der Anstellung (Eintritts- und Austrittsdatum), Tätigkeitsbezeichnung, Funktion
  • Porträt des Unternehmens oder allenfalls der Branche, Produkte, Marktstellung, ev. Anzahl Mitarbeitenden.

Aufgaben- und Tätigkeitsbeschreibung (2)

  • Position im Unternehmen, Stellvertretung, Beförderungen, Versetzungen, Abteilungen.
  • Chronologische Beschreibung der Tätigkeiten und Aufgaben.
  • Haupt- und Sonderaufgaben, Projekte, Kompetenzen, Verantwortung, Kapital, Bilanzsumme, Umsatz, Ergebnis, Budget, Investitionen, Werdegang im Unternehmen.

Arbeitsbereitschaft, Arbeitsbefähigung, Fachwissen und Weiterbildung (3)

  • Identifikation, Engagement, Eigeninitiative, Interesse, Dynamik, Energie, Pflichtbewusstsein, Zielstrebigkeit, Fleiss, Einsatzwille Mehrarbeit, Einsatzbereitschaft
  • Ausdauer, Belastbarkeit, Stressverhalten, Optimismus, Auffassungsgabe, Denkvermögen, Urteilsvermögen, Konzentration, Organisationstalent, Flexibilität, Kreativität
  • Wie fachlich qualifiziert? Nutzen, Anwendung und Stand der Kenntnisse, Aktualität, Inhalt, Umfang und Tiefe? Berufserfahrung? Bildungserfolg?

Arbeitsweise/Arbeitserfolg (4)

  • Arbeitsweise: Wie verhandlungsfähig, geschickt, genau, gewissenhaft, planvoll, sorgfältig, selbständig, zuverlässig, systematisch, methodisch, sicher, sauber.
  • Arbeitserfolg: Wie erfolgreich arbeitete der/die Angestellte? Qualität, Quantität, Produktivität, Tempo, Umsatz, Rendite, Termintreue, Zielerreichung, Sollerfüllung, Abteilungsleistung. Bei Führungskräften: Betriebsklima, Mitarbeiterzufriedenheit, Mitarbeiter-Führungskompetenz, Arbeitsatmosphäre, Abteilungsleistung.

Verhaltensbeurteilung zu Vorgesetzten, Geschäftspartnern, Soziale Kompetenz (5)

  • Zu Vorgesetzten und Kollegen: Vorbildlich, einwandfrei, teamfähig, beliebt, freundlich, geschätzt, vertrauenswürdig, kooperativ, anerkannt.
  • Zu Geschäftspartnern und Externen: kundenorientiert, gesprächsbereit, kontaktfähig, verhandlungsstark, akquisitionsstark.
  • Soziale Kompetenz: vertrauenswürdig, loyal, ehrlich, integer, diskret, durchsetzungsfähig, überzeugend, kompromissbereit.

Zusammenfassende Gesamtbeurteilung (6)

  • Wie zufrieden war der Arbeitgeber mit der Leistung und Arbeitsqualität des Mitarbeitenden.

Verlassen des Unternehmens (7)

  • Kündigung auf eigenen Wunsch, Kündigung der Firma, eventuell mit Angabe von Gründen (wegen Personalabbau, Restrukturierung usw.).

Schlussformulierung (8)

  • Danksagung für geleistete Arbeit, Bedauern über Austritt.
  • Verständnis, Empfehlung, Wiedereinstellungsaussage.
  • Zukunftswünsche, Erfolgswünsche.

Ort, Datum

(Das Austrittsdatum und nicht das Datum der Zeugniserstellung muss notiert sein.) Als Austrittsdatum ist das Datum des Arbeitsvertragsende zu verstehen und nicht der letzte Arbeitstag.

Rechtsgültige Unterschriften

Ihr Anspruch auf ein Zeugnis

Sie können von Gesetzes wegen jederzeit vom Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis verlangen. Das bedeutet, dass der Mitarbeitende während des Arbeitsverhältnisses ein Zwischenzeugnis verlangen kann. Dies kann auch kurz vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses für den anstehenden Bewerbungsprozess gewünscht werden. Für das Zwischenzeugnis müssen Sie nach überwiegender Auffassung ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen wie z.B. Wechsel Ihres Vorgesetzten, durch dessen Austritt oder eigener Beförderung, Weiterbildung, Stellenwechselabsichten.

Grundsätzlich sollte Ihnen das Abschlusszeugnis am Austrittstag überreicht werden.

ZUM AUTOR

Katrin Juntke
Katrin Juntke

Katrin Juntke ist systemische Organisationsentwicklerin. Sie rekrutiert Talente in Unternehmen und coacht Organisationen bei Veränderungsprozessen. www.katrinjuntke.ch