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«Ein ‹hat sich bemüht› im Zeugnis ist eine Frechheit»

«Genügte den Ansprüchen» oder «verfügt über abgerundetes Fachwissen»: 20-Minuten-Leser lassen ihre schlimmsten Arbeitszeugnisse analysieren.

Statt Klartext zu reden, verstecken die Chefs in Arbeitszeugnissen ihre Kritik oft in codierten Formulierungen. Auch 20-Minuten-Leser haben schon Zeugnisse mit solchen vorgestanzten Sätzen erhalten. Dozent und Ex-Personalchef Peter Häusermann, der einen Ratgeber für uncodierte Arbeitszeugnisse geschrieben hat, erklärt, was die Formulierungen wirklich bedeuten.

 

M.A.* (27): «Abgerundetes Fachwissen»

 

A. erhielt ein Zeugnis mit dem Satz: «Sie verfügt über ein abgerundetes Fachwissen.» Ist hier nun eine «Abrundung» wie bei den Schulnoten gemeint und fasst der Chef das daher negativ auf?

 

Das Urteil des Experten: «Diese Beschreibung empfinde ich als positiv, weil es bedeutet, dass die Person über Hintergrundwissen verfügt – also mehr als das, was für die Aufgabe vorausgesetzt wird. Hier zeigt sich die Problematik von codierten Zeugnissen: Auch eine gut gemeinte Formulierung kann von einem Chef negativ aufgefasst werden – weil er meint, er müsse da etwas hineininterpretieren. Statt auf Codes wie «zu unserer vollsten Zufriedenheit» zurückzugreifen, sollten sich die Chefs Zeit nehmen, ein ehrliches Schreiben zu verfassen, in dem in einer verständlichen Sprache zum Ausdruck kommt, wo man mit der Leistung zufrieden war und wo weniger.»

 

S.L.* (49), Medizinische Praxisassistentin: «Sie genügte unseren Ansprüchen»

 

Knapp ein Jahr arbeitete L. als medizinische Praxisassistentin in einer Arztpraxis. Nach ihrer Kündigung erhielt sie folgendes Zeugnis: «Sie führte die ihr aufgetragenen Arbeiten zu unserer Zufriedenheit aus.» Und: «Die wenigen schriftlichen Arbeiten, die sie zu bewältigen hatte, genügten unseren Ansprüchen.» Im letzten Absatz erklärte der Chef dann, dass man dem Begehren von Frau L., das Arbeitsverhältnis aufzulösen, entspreche und ihr alles Gute wünsche.

 

Das Urteil des Experten: Die Aussage, dass jemand seine Arbeit zur Zufriedenheit erledigt und den Ansprüchen genügt hat, heisst für zukünftige Chefs nichts anderes als: Die Arbeit war ungenügend. Weil der Arbeitgeber «ihrer Kündigung entsprach» und dies in einer verwirrenden Floskel ausdrückt, sorgt das dafür, dass das Zeugnis insgesamt vernichtend ausfällt. Darum wird es für sie extrem schwierig werden, so wieder einen Job zu finden. Da solche Formulierungen aber gerichtlich verboten sind, kann das Zeugnis bei der arbeitsrechtlichen Schlichtungsstelle angefochten werden.

 

P.O. *, Service-Angestellter: «Hat sich stets bemüht»

 

Als Praktikant im Service musste O. seinen Gästen in einem noblen Hotel das Zmorge aufs Zimmer bringen. Das Malheur passierte dann eines Morgens, als er noch nicht ganz wach war: Das ganze Frühstück rutschte beim Servieren auf die Bettdecke. «Dabei erhielt der Gast ein paar heisse Kaffeespritzer ab.» Aufgrund dieses Missgeschicks stand dann im Zeugnis: «Er hat sich bemüht, die ihm gestellten Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erledigen.»

 

Das Urteil des Experten: Die Formulierung «hat sich bemüht» ist eine Frechheit. Im Klartext heisst das: Er hatte Mühe mit der Arbeit. Natürlich gibt es kein Recht auf ein tolles Zeugnis – aber wahr und ausgewogen muss es sein. Aufgrund eines einmaligen Malheurs ist es deshalb nicht zulässig, ein solch verklausuliertes Urteil abzugeben. Ein Fehlverhalten soll nur Einzug ins Zeugnis halten, wenn es signifikant ist. Das heisst: Nur wenn der Angestellte während 20 bis 30 Prozent seiner Arbeitszeit Kaffee verschüttet hätte, sollte es erwähnt werden.

 

S.P.* (24), Student: «Zurückhaltende Art wurde sehr geschätzt»

 

«Seine zurückhaltende, angenehme Art wurde sehr geschätzt»: Ein Zeugnis mit diesen Worten erhielt Student P. nach einem einjährigen Praktikum im Büro eines KMU. Damit war er nicht zufrieden: «Man will doch als kontaktfreudiger Mitarbeiter wahrgenommen werden.»

 

Das Urteil des Experten: Dem Arbeitgeber steht es nicht zu, über den Charakter des Angestellten zu urteilen. Deshalb ist es verfehlt, von einer «zurückhaltenden Art» zu sprechen. Die Formulierung «angenehmes Auftreten» wäre aussagekräftiger gewesen. Denn das Wort «zurückhaltend» könnte von einigen Chefs als negativ interpretiert werden, während diese Eigenschaft bei einigen Jobs durchaus eine Stärke sein kann.

 

20min, Februar 2017