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Kündigung, Entlassung, Pensionierung

Kündigung bei Krankheit

Kann ein Arbeitgeber einem Mitarbeitenden bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit kündigen, oder muss er abwarten, bis dieser wieder arbeitsfähig ist? Hat ein Arbeitgeber mit der Kündigung zuzuwarten, bis festgestellt werden kann, ob der Mitarbeitende erwerbsunfähig und damit invalid ist? Darf der.. Mehr

Kündigung bei Ferienabwesenheit

Die Kündigung ist eine «einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung». Dies bedeutet, dass der Absender der Kündigung das Risiko trägt, dass der Empfänger das Kündigungsschreiben auch rechtzeitig empfängt. Verschickt der Arbeitgeber erst Ende des Monats die schriftliche Kündigung per Einschreiben und nimmt der.. Mehr

Steuerrechtliches über eine Abgangsentschädigung

Im Rahmen einer betrieblichen Umstrukturierung erhielt ein Arbeitnehmer die Kündigung, und der Arbeitgeber bezahlte ihm eine Kapitalabfindung im Umfang von 190 150 Franken. Dieser Geldbetrag setzte sich aus einer Abgangsentschädigung in der Höhe von 112 400 Franken sowie aus einer Vergütung von.. Mehr

Folgen der Ehescheidung auf die Pensionskassengelder

Gehört ein Ehegatte oder gehören beide Ehegatten einer Einrichtung der beruflichen Vorsorge an und ist bei keinem Ehegatten ein Vorsorgefall (Alter, Invalidität oder Tod) eingetreten, so hat jeder Ehegatte Anspruch auf die Hälfte der nach dem Freizügigkeitsgesetz für die Ehedauer.. Mehr

Wann ist eine Kündigung missbräuchlich?

Das Arbeitsvertragsrecht geht in Art. 335 OR von der Kündigungsfreiheit aus. Eine Kündigung kann daher aus beliebigen Gründen ausgesprochen werden. Eingeschränkt wird diese Freiheit durch das Verbot missbräuchlicher Kündigungen in Art. 336 OR. Dort sind verschiedene Tatbestände aufgezählt, bei denen.. Mehr

Fristlose Kündigung nach Verwarnung

Fristlose Kündigungen bedürfen wichtiger Gründe. Sie sind bei besonders schweren Verfehlungen des Gekündigten gerechtfertigt. Die Verfehlungen müssen objektiv geeignet sein, die für das Arbeitsverhältnis wesentliche Vertragsgrundlage zu zerstören oder zumindest so tiefgreifend zu erschüttern, dass dem Kündigenden die Fortsetzung des.. Mehr